Die aktualisierte Zucht- und Körordnung wird ab 1.4.07 in
Kraft treten, demnächst wird sie den Züchtern zugesandt. Die wichtigsten
Änderungen in Kurzform:
Einspruchsrecht eingeführt
Wahl zwischen Chippen und Tätowieren des jeweils
ganzen Wurfes
bei freien Kapazitäten können auch Körungsanwärter bis
unmittelbar vor Beginn angenommen werden
Fortbildungspflicht für Züchter
Erweiterte Meldepflichten bei schweren Operationen
und/oder Erkrankungen (bes. wenn Organe und Bewegungsapparat betroffen)
Nichtankörung von ES, die sowohl HD-C als auch PRA-C
befundet sind